Ladenöffnung in Zeiten von Corona bestmöglich online managen
„Liebe Kunden, wir sind wieder für Sie da“
Mit dem 20. April 2020 ändert sich in Deutschlands Geschäften und Einkaufsstraßen einiges: Viele Läden dürfen ihre Türen wieder öffnen und unter strengen Auflagen Kunden empfangen. Allerdings sorgen bundeseinheitliche Bestimmungen in Kombination mit landesspezifischen Regeln und städtischen Sonderwegen für ein ziemliches Durcheinander bei der Frage, ob und wie ein ganz bestimmter Laden jetzt nun wieder geöffnet hat.
Zudem sind da auch noch die Unternehmen selbst, die – wie im Falle von IKEA in NRW – rein rechtlich nun öffnen dürften, dies aber aus Gründen einer besseren Vorbereitung von zu erfüllenden Hygienemaßnahmen noch nicht tun. Andere Anbieter und Branchen wiederum fahren derzeit mit Online-Bestellungen und ohne Personal noch gut und entscheiden sich gegen eine möglicherweise verfrühte Öffnung.
Zuletzt spielt auch noch jeder einzelne Kunde selbst eine große Rolle. Wie kompliziert und diffus sind die Regelungen im jeweils eigenen Umfeld? Lebt die- oder derjenige in einer Großstadt oder möglicherweise an einer Landesgrenze, die darüber entscheidet, in welcher Richtung ab heute ein Geschäft geöffnet oder noch verschlossen ist? Hinzu kommen das eigene Einkaufsverhalten und individuelle Sicherheitsempfinden, das bei jedem von uns anders ausgeprägt ist: Brauche ich jetzt wirklich dieses oder jenes Produkt und muss ich es zwingend vor Ort ausprobieren? Kann ich dem Unternehmen vertrauen, dass entsprechende Abstands- und Hygieneauflagen vor Ort verlässlich erfüllt werden und das Risiko einer Ansteckung ausreichend minimiert wird?
Was Unternehmen mit stationärem Geschäft im Zuge der Lockerungen vom 20.04.2020 online tun sollten
Zunächst einmal sollte sich jeder Entscheider und Filialleiter darüber klar werden, dass zumindest ein hoher Anteil an potenziellen, einkaufsfreudigen Kunden seit den Morgenstunden des 20. April und darüber hinaus vorwiegend die Suchmaschine Google nach aktuellen Regelungen und Öffnungszeiten befragen wird. Stehen in den Google My Business Einträgen noch Hinweise wie „Vorübergehend geschlossen“, obwohl der Laden seit Montag früh wieder geöffnet hat, ist dies natürlich fatal und wird viele Besucher davon abhalten, das eigene Geschäft aufzusuchen.
Aber nicht nur falsche Angaben zu Öffnungszeiten, sondern auch fehlende Details zu den Abstands- und Hygieneregeln können eine starke Verunsicherung auslösen. Die eigentlichen Kunden könnten dies zum Anlass nehmen, lieber auf „Nummer sicher zu gehen“ und von einem Besuch abzusehen. Andersherum können veraltete Beschränkungen, die nun möglicherweise geändert wurden, beim Betreten des Ladens zu bösen Überraschungen führen. Etwa dann, wenn eine Maskenpflicht eingeführt wurde und Kunden ohne eigene Maske vor dem Laden ankommen. Aber auch bestimmt zu erwartende Wartezeiten durch Einlassbeschränkungen sollten vorab mitgeteilt werden, um Kunden möglichst gut auf den Besuch vorzubereiten.
Leitfaden: Ladenöffnung in Zeiten von Corona
Einige weitere typische Situationen und Empfehlungen für die Zeit der Lockerung finden sich im Leitfaden zum Thema „Ladenöffnung in Zeiten von Corona bestmöglich online managen“. Über weiterführende Fragen und Kommentare freuen wir uns natürlich sehr! Und ansonsten gilt ab sofort im öffentlichen Raum die AHA-Formel: Abstand – Hygiene – Alltagsmaske!
Autoren:
Nicolai Helling, Senior SEO Consultant / Resolution Media und
Philipp Kahnert, Senior Account Manager / Resolution Media,
20.04.2020
Dieser Artikel ist im Original erschienen auf resolutionmedia.de